Schutzstatus
WA II / Anhang B; Herkunftsnachweis, somit meldepflichtig.
Das bedeutet: Bei Erwerb eines oder mehrerer Tiere sind diese der zuständigen Behörde zu melden. Ebenso sind Tod oder Abgabe zu melden.

WA II / Anhang B; Herkunftsnachweis, somit meldepflichtig.
Das bedeutet: Bei Erwerb eines oder mehrerer Tiere sind diese der zuständigen Behörde zu melden. Ebenso sind Tod oder Abgabe zu melden.